Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 elektronisch per
ELSTER
Willkommen auf unserer Seite
Umsatzsteuer-Voranmeldung,
hier finden Sie wichtige Informationen,
Formulare und die passende Software, die Sie
für die Erstellung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung
benötigen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss jeder umsatzsteuerpflichtige
Unternehmer abgeben und dort seine Umsätze und die
Vorsteuer erklären.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist also wie die Umsatzsteuererklärung eine
Steuererklärung, wobei die Steuer selbst und nicht durch das Finanzamt
veranlagt wird. Sie finden
hier die Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldung
sowie eine Anleitung zum Ausfüllen derselben. Aber beachten
Sie bitte:
Umsatzsteuer-Voranmeldung seit 2006 nur noch
elektronisch per ELSTER
Umsatzsatzsteuer-Voranmeldungen (ebenso wie
Lohnsteueranmeldungen) dürfen seit Januar 2006 nur noch
online per
Elster an das
Finanzamt übermittelt werden. So steht es im dem vom
Steueränderungsgesetz 2003 geänderten § 18
Umsatzsteuergesetz (bzw. § 41a Einkommensteuergesetz)
geschrieben. Allenfalls zur "Vermeidung unbilliger Härten"
kann das Finanzamt auf Antrag Ausnahmen zulassen (kein Computer und
Internetanschluss vorhanden). Erfreulicherweise hält sich der
technische Aufwand für die Steuererklärung per
ELSTER in Grenzen. Technische Grundlage für die
elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die sog. ELSTER-Schnittstelle.
Umsatzsteuervoranmeldung mit online Buchhaltungsprogramm und ELSTER
Mit dem online Buchhaltungsprogramm e-conomic können Sie nicht nur online Rechnungen erstellen
und Ihre Buchhaltung komplett online erledigen,
sonder auch ihre Umsatzsteuervoranmeldung bequem online durchführen. hilft Ihnen beim ausfüllen der jeweiligen Felder und sendet den Bericht direkt via ELSTER.
Je nach Vorkenntnissen können Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung selber machen oder Ihren Steuerberater/Buchhalter damit beauftragen.
Erfahren Sie hier mehr über e-conomic und seine umfangreichen Funktionen:
Testen Sie jetzt gleich das online Buchhaltungsprogramm kostenlos:

Buchhaltungssoftware mit Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Download
Die
Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter
ist speziell für Selbständige,
Freiberufler
und Kleinunternehmer entwickelt
worden, die eine sog.
Einnahme-Überschussrechnung
erstellen. Sie können ohne Buchhaltungskenntnisse Ihre Belege
selbst erfassen und Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER an
das Finanzamt übermitteln. Das Buchhaltungsprogramm erstellt
die Buchungen automatisch nach dem System der doppelten
Buchführung (Finanzbuchhaltung).
Die Buchhaltung kann daher später z. B. an Ihren Steuerberater
weiter gegeben und Ihre
Steuererklärung
erstellen kann (DATEV-Schnittstelle).
So manches
Einkommensteuerprogramm verfügt inzwischen
ebenfalls über eine ELSTER-Schnittstelle. Hier finden Sie
kostenlose
Steuerprogramme.
Sie erhalten das kostenlose Elsterformular als
Download.
Wichtiger Buchhaltungs-Hinweis:
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen können eine regelmäßig
wiederkehrende Zahlung darstellen, d.h. die
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind abweichend vom Zahlungsprinzip im
entsprechendem Steuerjahr zu berücksichtigen.
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010, 2009,
und 2008 als PDF zum Download:
Zusammenfassende Meldung
Zusammenfassende Meldung mit
Buchhaltungssoftware und Elster zum kostenlosen Download.
Rechnungen und Umsatzsteuer
Wie eine
Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aussehen
muss
Besondere Anforderungen an
Rechnungen (§ 13b UStG)
Rechtsgrundlagen zur Umsatzsteuer und
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Jeder Unternehmer gem. § 2 Umsatzsteuergesetz
(Gewerbetreibender, Freiberufler, Landwirt, Vermieter usw.) muss
insbesondere seine steuerbaren Umsätze gem. § 1
Umsatzsteuergesetz (Lieferungen und Leistungen inklusive
Entnahmen und unentgeltlichen Wertabgaben (Eigenverbrauch) gem. § 3
Umsatzsteuergesetz) dem Finanzamt anhand der
Umsatzsteuer-Voranmeldung gem. § 18
Umsatzsteuergesetz mitteilen. Ausnahme:
Kleinunternehmer gem. § 19
Umsatzsteuergesetz.
Sofern die Leistung gem.
§ 4 Umsatzsteuergesetz steuerbefreit ist,
entsteht keine Umsatzsteuer. Ansonsten
berechnet sich die Umsatzsteuer gem.
§ 10 Umsatzsteuergesetz aus dem
Entgelt. Der anzuwendende Steuersatz beträgt gem. § 12
Umsatzsteuergesetz im Regelfall 19% und in besonderen
Fällen (z.B. Bücher und Nahrungsmittel) dem
ermäßigtem Steuersatz von 7% (Anlage ermäßigter
Steuersatz
).
Die Umsatzsteuer entsteht gem.
§ 13 Umsatzsteuergesetz mit Ausführung der Leistung
und ist gem. §
16 Umsatzsteuergesetz nach vereinbarten Entgelten zu berechnen.
Ausnahme: Istversteuerung gem. § 20
Umsatzsteuergesetz.
Von der Umsatzsteuer kann der Unternehmer die sog.
Vorsteuer gem. § 15
Umsatzsteuergesetz abziehen, d. h. die von ihm bezahlte
Umsatzsteuer (Ausnahme beachten: nichtabziehbare Vorsteuer).
Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach § 18
Umsatzsteuergesetz. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist demnach
monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben.
Existenzgründer
müssen monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Die
Umsatzsteuer-Voranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats beim
Finanzamt eingegangen sein. Ausnahme: Dauerfristverlängerung.
Bei der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung wird dann eine
Sondervorauszahlung zum 10. Februar fällig (1/11 der letzten
Jahressteuer), die mit der Dezember Umsatzsteuer-Voranmeldung
wieder verrechnet wird.
Ob Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen richtig
abgegeben haben, kann durch eine Umsatzsteuer-Nachschau bzw.
Umsatzsteuer-Sonderprüfung geprüft werden. Diese kann im
Gegensatz zu einer regulären
Betriebsprüfung auch
ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Umsatzsteuer
,
Umsatzsteuerrichtlinien 2008 und
BFH-Urteile
Auslandsgeschäfte und Umsatzsteuer
Für Auslandsgeschäfte von Inländern
bzw. Inlandsgeschäfte von Ausländern (z. B.
Limited) gelten z.
T. besondere Vorschriften. Liefern Sie Waren ins Ausland,
ist ganz besonders darauf zu achten, dass Sie die
Voraussetzungen der Steuerbefreiung für
Ausfuhrlieferungen bzw. innergemeinschaftliche
Lieferungen (bei Lieferungen in die EU) erfüllen. Die
Doppelbesteuerungsabkommen
gelten nicht für die Umsatzsteuer. Für ausländische
Währungen gibt es die offiziellen
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.
Hier finden Sie weitere Informationen zu
Umsatzsteuer und Ausland...
Weitergehende Steuerberatung finden Sie beim
Steuerberater.

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