Umsatzsteuer-Voranmeldung

Istversteuerung

§ 20 Umsatzsteuergesetz: Istversteuerung

(1) Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,

1. dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 Euro betragen hat, oder

2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung befreit ist, oder

3. soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt,

die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern nach den vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) berechnet. Erstreckt sich die Befreiung nach Satz 1 Nr. 2 nur auf einzelne Betriebe des Unternehmers und liegt die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 nicht vor, so ist die Erlaubnis zur Berechnung der Steuer nach den vereinnahmten Entgelten auf diese Betriebe zu beschränken. Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.

(2) Vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2009 gilt Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 mit der Maßgabe, dass bei Unternehmern, für deren Besteuerung nach dem Umsatz nach § 21 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung ein Finanzamt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet zuständig ist, an die Stelle des Betrags von 250.000 Euro der Betrag von 500.000 Euro tritt.

 

Buchhaltungssoftware und Istversteuerung

Mit Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter können Sie sowohl nach Sollversteuerung als auch nach Istversteuerung buchen. Freiberufler und andere Selbständige, die eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen und für alle anderen Selbständigen die der Istversteuerung unterliegen, können Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER an das Finanzamt übermitteln.

Unsere Buchhaltungsprogramme von e-conomic und MS-Buchhalter sind speziell für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer entwickelt worden, die eine sog. Einnahme-Überschussrechnung erstellen. Natürlich können beide Programme auch bilanzieren. Sie können ohne Buchhaltungskenntnisse Ihre Belege selbst erfassen. Das online Buchhaltungsprogramm von e-conomic und die Downloadversion von MS-Buchhalter erstellen die Buchungen automatisch nach dem System der doppelten Buchführung (Finanzbuchhaltung). Sie können dann später Ihrem Steuerberater online Zugang auf Ihre Daten geben (oder im Fall von MS-Buchhalter die Buchungen per Email an Steuerberater senden). Mit den Daten kann ihr Steuerberater dann Ihre Steuererklärung erstellen (DATEV-Schnittstelle). So manches Einkommensteuerprogramm verfügt inzwischen ebenfalls über eine ELSTER-Schnittstelle. Hier finden Sie kostenlose Steuerprogramme.

 

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